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Vorabentscheidungsersuchen des Conseil d’État (Belgien), eingereicht am 20. Februar 2019 – B. M. O./Belgischer Staat

(Rechtssache C-137/19)

Verfahrenssprache: Französisch

Vorlegendes Gericht

Conseil d’État

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kassationsbeschwerdeführer: B. M. O.

Kassationsbeschwerdegegner: Belgischer Staat

Vorlagefrage

Ist Art. 4 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2003/86/EG des Rates vom 22. September 2003 betreffend das Recht auf Familienzusammenführung1 , gegebenenfalls in Verbindung mit Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie, dahin auszulegen, dass Drittstaatsangehörige, um als „minderjährige Kinder“ im Sinne dieser Vorschrift anerkannt werden zu können, nicht nur zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags auf Aufenthaltszulassung, sondern auch zu dem Zeitpunkt „minderjährig“ sein müssen, zu dem die Verwaltung letztlich über diesen Antrag entscheidet?

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1 ABl. L 251, S. 12.