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Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 9. November 2013 – Marcuccio/Kommission

(Rechtssache F-9/13)1

(Öffentlicher Dienst – Klagefrist – Verspätung – Offensichtlich unzulässige Klage)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Kläger: Luigi Marcuccio (Tricase, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Cipressa)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: C. Berardis-Kayser und G. Gattinara)

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission, den Betrag der Kosten, die ihr vom Gericht in der Rechtssache T­176/04 auferlegt wurden, gegen den höheren Betrag aufzurechnen, der vom Kläger aufgrund des in der Rechtssache T­241/03 ergangenen Beschlusses zu entrichten ist

Tenor des Beschlusses

Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.

Herr Marcuccio trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die Kosten der Europäischen Kommission zu tragen.

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1 ABl. C 215 vom 27.7.2013, S. 20.