Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 9. November 2013 – Marcuccio/Kommission
(Rechtssache F-9/13)1
(Öffentlicher Dienst – Klagefrist – Verspätung – Offensichtlich unzulässige Klage)
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Kläger: Luigi Marcuccio (Tricase, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Cipressa)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: C. Berardis-Kayser und G. Gattinara)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission, den Betrag der Kosten, die ihr vom Gericht in der Rechtssache T176/04 auferlegt wurden, gegen den höheren Betrag aufzurechnen, der vom Kläger aufgrund des in der Rechtssache T241/03 ergangenen Beschlusses zu entrichten ist
Tenor des Beschlusses
Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.
Herr Marcuccio trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die Kosten der Europäischen Kommission zu tragen.
________________________1 ABl. C 215 vom 27.7.2013, S. 20.