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Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgerichts Straubing (Deutschland) eingereicht am 19. Juni 2019 - B & L Elektrogeräte GmbH gegen GC

(Rechtssache C-465/19)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Amtsgericht Straubing

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: B & L Elektrogeräte GmbH

Beklagter: GC

Vorlagefrage:

Liegt ein außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossener Vertrag im Sinne des Art. 2 Nr. 8 lit. c) der Richtlinie 2011/83/EU1 mit der Folge eines Widerrufsrechts nach Art. 9 der Richtlinie vor, wenn ein Unternehmer, der sich auf einer Messe in bzw. vor einem Verkaufsstand befindet, der als Geschäftsraum im Sinne von Art. 2 Nr. 9 der Richtlinie gilt, einen Verbraucher anspricht, der in einer Messehalle auf einer Verbrauchermesse im Gang vor dem Verkaufsstand steht ohne mit dem Unternehmer zu kommunizieren und daraufhin der Vertrag im Verkaufsstand zustande kommt?

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1 Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Rechte der Verbraucher, zur Abänderung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates und der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 85/577/EWG des Rates und der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, ABl. 2011, L 304, S. 64.