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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 8. Februar 2011 - Skareby/Kommission

(Rechtssache F-95/09)1

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Mobbing durch einen Vorgesetzten - Art. 12a und 24 des Statuts - Antrag auf Beistand - Angemessene Frist - Beginn - Dauer)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Carina Skareby (Leuven, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues und C. Bernard-Glanz)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und J. Baquero Cruz)

Gegenstand der Rechtssache

Antrag auf Aufhebung der Entscheidung der Beklagten, keine Untersuchung in Bezug auf das Mobbing einzuleiten, dem die Klägerin ausgesetzt gewesen sein soll

Tenor des Urteils

Die Entscheidung der Europäischen Kommission vom 4. März 2009, mit der sie es abgelehnt hat, eine Verwaltungsuntersuchung bezüglich eines behaupteten Mobbings durch einen ehemaligen Vorgesetzten von Frau Skareby einzuleiten, wird aufgehoben.

Die Europäische Kommission trägt sämtliche Kosten.

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1 - ABl. C 24 vom 30.1.2010, S. 81.