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Klage, eingereicht am 4. September 2006 - Blank u. a. / Kommission

(Rechtssache F-103/06)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Klaus Blank (St. Stevens-Woluwe, Belgien) u. a. (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues und C. Bernard-Glanz)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Anträge der Kläger

die ablehnenden Entscheidungen der Anstellungsbehörde über die Aufnahme der Kläger in das Verzeichnis der im Beförderungsverfahren 2005 nach Besoldungsgruppe A*10 beförderten Beamten aufzuheben, so wie sich diese Entscheidungen stillschweigend aus den Verwaltungsmitteilungen Nr. 85-2005 vom 23. November 2005 ergeben;

die Anstellungsbehörde auf die Folgen der Aufhebung der angefochtenen Entscheidungen hinzuweisen, insbesondere auf die Neueinstufung der Kläger in die Besoldungsgruppe A*10 rückwirkend zum 1. März 2005;

hilfsweise, der Beklagten in Bezug auf einen einzigen Kläger aufzugeben, ihn bei seiner nächsten Beförderung für eine Beförderung nach Besoldungsgruppe A*10 in Betracht kommend anzusehen, und sie zu verurteilen, den Schaden zu ersetzen, der diesem Kläger dadurch entstanden ist, dass er nicht mit Wirkung vom 1. März 2005 nach Besoldungsgruppe A*10 befördert worden ist;

der Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Kläger stützen ihre Klage auf Klagegründe, die denen sehr ähnlich sind, die in der Rechtssache F-45/061 geltend gemacht wurden.

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1 - ABl. C 143 vom 17.6.2006, S. 39.