Language of document :

Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 17. Juli 2012 – BG/Europäischer Bürgerbeauftragter

(Rechtssache F-54/11)1

(Öffentlicher Dienst – Disziplinarverfahren – Disziplinarstrafe – Entfernung aus dem Dienst – Zum Zeitpunkt des Erlasses der Entscheidung über die Entfernung aus dem Dienst bei einem nationalen Strafgericht laufende Ermittlungen – Gleichbehandlung von Männern und Frauen – Verbot, einer schwangeren Arbeitnehmerin in der Zeit vom Beginn ihrer Schwangerschaft bis zum Ende ihres Mutterschaftsurlaubs zu kündigen)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: BG (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen L. Levi und A. Blot)

Beklagter: Europäischer Bürgerbeauftragter (Prozessbevollmächtigte: J. Sant’Anna im Beistand der Rechtsanwälte D. Waelbroeck und A. Duron)

Gegenstand der Rechtssache

Öffentlicher Dienst – Antrag auf Aufhebung der Entscheidung, gegen die Klägerin die Disziplinarstrafe der Entfernung aus dem Dienst ohne Aberkennung des Ruhegehaltsanspruchs zu verhängen. Demgemäß Antrag auf Wiedereinweisung der Klägerin in ihre Planstelle, hilfsweise auf Zuerkennung eines Betrags, der der Vergütung entspricht, die sie zwischen dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Entfernung aus dem Dienst und dem Zeitpunkt bezogen hätte, in dem sie das Ruhestandsalter erreichen wird. In jedem Fall Antrag auf Zuerkennung eines Betrags als Ersatz des erlittenen immateriellen Schadens

Tenor des Urteils

Die Klage von BG wird abgewiesen.

BG trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des Europäischen Bürgerbeauftragten.

____________

____________

1     ABl. C 204 vom 9.7.2011, S. 30.