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Klage, eingereicht am 30. August 2010 - Cantisani/Kommission

(Rechtssache F-71/10)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Nicola Cantisani (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. de Lannoy)

Beklagte: Europäische Kommission

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung der Beklagten, mit der der Antrag des Klägers auf Leistung von Beistand in Bezug auf Mobbing und der Antrag auf Ersatz des ihm entstandenen Schadens abgewiesen worden sind

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung des Leiters der Generaldirektion Personal und Verwaltung der Kommission vom 9. Oktober 2009 (ADMIN.B2/JJ/jm 0[09]) aufzuheben, mit der die Verwaltung die Ansicht zum Ausdruck gebracht hat, dass sie seinem bei der Kommission am 29. Januar 2009 eingereichten Antrag auf Leistung von Beistand nicht nachzukommen habe;

dem Kläger den durch das Mobbing entstandenen materiellen und immateriellen Schaden zu ersetzen;

der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen.

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