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Vorabentscheidungsersuchen des Juzgado de lo Mercantil de Gerona (Spanien), eingereicht am 15. Oktober 2018 – OD/Ryanair, D.A.C.

(Rechtssache C-646/18)

Verfahrenssprache: Spanisch

Vorlegendes Gericht

Juzgado de lo Mercantil de Gerona

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: OD

Beklagte: Ryanair, D.A.C.

Vorlagefragen

Erfordert die in Art. 26 der Verordnung (EU) Nr. 1215/20121 vorgesehene und geregelte stillschweigende Zuständigkeitsvereinbarung einen objektiven Zusammenhang zwischen dem Streitgegenstand oder dem Wohnsitz des Klägers und dem Gericht, bei dem die Klage eingereicht wird?

Erfordert die in Art. 26 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 vorgesehene und geregelte stillschweigende Zuständigkeitsvereinbarung in jeder Hinsicht eine autonome und allen Mitgliedstaaten gemeinsame Auslegung, und kann sie daher nicht den in den internen Zuständigkeitsvorschriften der Mitgliedstaaten vorgesehenen Beschränkungen, wie ihrer Unwirksamkeit in Verfahren, die nach der spanischen Ley de Enjuiciamiento Civil aufgrund ihres geringen Streitwerts im mündlichen Verfahren zu entscheiden sind, unterliegen?

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1     Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl. 2012, L 351, S. 1).