Vorabentscheidungsersuchen des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts (Deutschland) eingereicht am 9. Januar 2020 - L.R. gegen Bundesrepublik Deutschland
(Rechtssache C-8/20)
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: L.R.
Beklagte: Bundesrepublik Deutschland
Vorlagefrage
Ist eine nationale Regelung mit Art. 33 Abs. 2 lit. d) und Art. 2 lit. q) der Richtlinie 2013/32/EU1 vereinbar, nach der ein Antrag auf internationalen Schutz als unzulässiger Folgeantrag abgelehnt werden kann, wenn das erfolglose erste Asylverfahren nicht in einem Mitgliedstaat der EU, sondern in Norwegen durchgeführt wurde?
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1 Richtlinie 2013/32 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes (ABl. 2013, L 180, S. 60).