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Rechtsmittel der Rietze GmbH & Co. KG gegen das Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 6. Juni 2019 in der Rechtssache T-43/18, Rietze GmbH & Co. KG gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum, eingelegt am 6. August 2019

(Rechtssache C-599/19 P)

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführerin: Rietze GmbH & Co. KG (Prozessbevollmächtigter: M. Krogmann, Rechtsanwalt)

Anderer Verfahrensbeteiligter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum

Der Gerichtshof der Europäischen Union (Kammer für die Zulassung von Rechtsmitteln) hat durch Beschluss vom 24. Oktober 2019 das Rechtsmittel nicht zugelassen und beschlossen, dass die Rechtsmittelführerin ihre eigenen Kosten zu tragen hat.

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