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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 24. April 2013 – Demeneix/Kommission

(Rechtssache F-96/12)1

(Öffentlicher Dienst – Allgemeines Auswahlverfahren – Nichtaufnahme in die Reserveliste – Voraussetzung der Berufserfahrung – Umfang des Ermessens)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Laurent Demeneix (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen L. Levi und A. Blot)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: B. Eggers und G. Gattinara)

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Aufhebung der Entscheidung des Prüfungsausschusses im Auswahlverfahren EPSO/AD/207/11, mit der die Entscheidung bestätigt wurde, den Kläger nicht in die Reserveliste aufzunehmen, da er bestimmte besondere Zulassungsbedingungen dieses Auswahlverfahrens nicht erfüllte, und auf Schadensersatz

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Herr Demeneix trägt seine eigenen Kosten und wird zur Tragung der Kosten verurteilt, die der Europäischen Kommission entstanden sind.

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1     ABl. C 343 vom 10.11.2012, S. 23.