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Klage, eingereicht am 18. September 2012 – ZZ/Ausschuss der Regionen

(Rechtssache F-99/12)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen L. Levi und A. Blot)

Beklagter: Ausschuss der Regionen

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung des Ausschusses der Regionen, mit der der Antrag des Klägers abgelehnt wurde, bei der Berechnung seiner Versorgungsansprüche nicht die neuen Allgemeinen Durchführungsbestimmungen anzuwenden

Anträge

Der Kläger beantragt,

in erster Linie, die Entscheidung des Ausschusses der Regionen vom 1. Dezember 2011 aufzuheben, mit der sein Antrag vom 13. Juli 2011, der am 16. August 2011 ergänzt wurde, abgelehnt wurde;

soweit erforderlich, die Entscheidung vom 8. Juni 2012 aufzuheben, mit der seine Beschwerde vom 10. Februar 2012 ausdrücklich zurückgewiesen wurde;

hilfsweise, den entstandenen immateriellen Schaden festzustellen und den Beklagten zur Zahlung eines mit 20 000 Euro veranschlagten Betrags zu verurteilen;

dem Ausschuss der Regionen die Kosten aufzuerlegen.