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Rechtsmittel, eingelegt am 28. April 2020 von Fabryki Mebli „Forte“ S.A. gegen den Beschluss des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 27. Februar 2020 in der Rechtssache T-159/19, Bog-Fran/EUIPO – Fabryki Mebli „Forte“

(Rechtssache C-183/20 P)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Rechtsmittelführerin: Fabryki Mebli „Forte“ S.A. (Prozessbevollmächtigter: H. Basiński, adwokat)

Andere Parteien des Verfahrens: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum, Bog-Fran sp. z o.o. sp.k

Mit Beschluss vom 16. Juli 2020 hat der Gerichtshof (Kammer für die Zulassung von Rechtsmitteln) entschieden, dass das Rechtsmittel nicht zugelassen wird und die Fabryki Mebli „Forte“ S.A. ihre eigenen Kosten trägt.

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