Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 8. Mai 2013 – Z/Gerichtshof
(Rechtssache F-71/11)1
(Öffentlicher Dienst – Erledigung)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Z (Luxemburg, Luxemburg)
Beklagter: Gerichtshof der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigter: A. V. Placco)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Beurteilung für den Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2007 sowie auf Verurteilung des Beklagten zur Zahlung eines Betrags zum Ersatz des immateriellen Schadens
Tenor des Beschlusses
In der Rechtssache F-71/11, Z/Gerichtshof, ist der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt.
Der Kläger trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die Kosten des Gerichtshofs der Europäischen Union zu tragen.
____________1 ABl. C 355 vom 3.12.2011, S. 30.