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Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 8. Mai 2013 – Z/Gerichtshof

(Rechtssache F-71/11)1

(Öffentlicher Dienst – Erledigung)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Z (Luxemburg, Luxemburg)

Beklagter: Gerichtshof der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigter: A. V. Placco)

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Aufhebung der Beurteilung für den Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2007 sowie auf Verurteilung des Beklagten zur Zahlung eines Betrags zum Ersatz des immateriellen Schadens

Tenor des Beschlusses

In der Rechtssache F-71/11, Z/Gerichtshof, ist der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt.

Der Kläger trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die Kosten des Gerichtshofs der Europäischen Union zu tragen.

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1 ABl. C 355 vom 3.12.2011, S. 30.