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Vorabentscheidungsersuchen des Bundesverwaltungsgerichts (Deutschland) eingereicht am 19. August 2019 - Land Baden-Württemberg gegen D.R.

(Rechtssache C-619/19)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Bundesverwaltungsgericht

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: Land Baden-Württemberg

Beklagter: D.R.

Vorlagefragen:

Ist Art. 4 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. e der Richtlinie 2003/4/EG1 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und zur Aufhebung der Richtlinie 90/313/EWG des Rates (UIRL) so auszulegen, dass der Begriff „interne Mitteilungen“ sämtliche Mitteilungen umfasst, die den Binnenbereich einer informationspflichtigen Stelle nicht verlassen?

Gilt der Schutz „interner Mitteilungen“ nach Art. 4 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. e UIRL zeitlich unbegrenzt?

Falls Frage 2 zu verneinen ist: Gilt der Schutz „interner Mitteilungen“ nach Art. 4 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. e UIRL nur solange, bis seitens der informationspflichtigen Stelle eine Entscheidung getroffen oder ein sonstiger Verwaltungsvorgang abgeschlossen worden ist?

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1 ABl. 2003, L 41, S. 26.