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Rechtsmittel, eingelegt am 20. Februar 2019 von Mohamed Hosni Elsayed Mubarak gegen das Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 12. Dezember 2018 in der Rechtssache T-358/17, Mubarak/Rat

(Rechtssache C-145/19 P)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Rechtsmittelführer: Mohamed Hosni Elsayed Mubarak (Prozessbevollmächtigte: D. Anderson QC, B. Kennelly QC, J. Pobjoy, Barrister, G. Martin, C. Enderby Smith und F. Holmey, Solicitors)

Andere Partei des Verfahrens: Rat der Europäischen Union

Anträge

Der Rechtsmittelführer beantragt,

das Urteil des Gerichts aufzuheben;

den Rechtsstreit selbst endgültig zu entscheiden und die streitigen Rechtsakte, soweit sie ihn betreffen, für nichtig zu erklären;

hilfsweise, die Sache zur Entscheidung nach Maßgabe der Rechtsauffassung des Gerichtshofs an das Gericht zurückzuverweisen;

dem Rat die ihm in den Verfahren vor dem Gericht und dem Gerichtshof entstehenden Kosten aufzuerlegen.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Das Gericht habe zu Unrecht angenommen, dass der Rat nicht habe prüfen müssen, ob die ägyptischen Behörden seine EU-Grundrechte beachtet haben (erster Rechtsmittelgrund).

Das Gericht habe zu Unrecht angenommen, dass der Rat nicht habe prüfen müssen, ob Gegenstand der Gerichtsverfahren und Ermittlungen gegen ihn Handlungen sind, die geeignet sind, die Achtung der Rechtsstaatlichkeit in Ägypten zu beeinträchtigen (zweiter Rechtsmittelgrund).

Das Gericht habe zu Unrecht angenommen, dass dem Rat dadurch, dass er sich auf die Rechtssache Nr. 8897 (Renovierung Privathaus) gestützt habe, kein offensichtlicher Beurteilungsfehler unterlaufen sei (dritter Rechtsmittelgrund).

Das Gericht habe zu Unrecht angenommen, dass dem Rat dadurch, dass er sich auf die Rechtssachen Nrn. 756 (Vorwurf Geschenke von Al-Ahram Establishment) und 53 (Vorwurf Geschenke von Dar El Tahrir) gestützt habe, kein offensichtlicher Beurteilungsfehler unterlaufen sei (vierter Rechtsmittelgrund).

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