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Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 7. Juli 2011 – Pedeferri u. a./Kommission

(Rechtssache F-57/10)1

(Öffentlicher Dienst – Beamte – Klage – Personen, die die Eigenschaft eines Beamten oder eines Bediensteten der Europäischen Union beanspruchen – Unzulässigkeit – Nichteinhaltung des vorgerichtlichen Verfahrens)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Kläger: Stefano Pedeferri (Mornago, Italien) u. a. (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin G. Vistoli)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und D. Martin sowie Rechtsanwalt A. Dal Ferro)

Gegenstand der Rechtssache

Antrag, den Klägern den Status von Bediensteten zuzuerkennen

Tenor des Beschlusses

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Die Kläger tragen ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.

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1 ABl. C 55 vom 19.2.2011, S. 36.