Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 7. Juli 2011 – Pedeferri u. a./Kommission
(Rechtssache F-57/10)1
(Öffentlicher Dienst – Beamte – Klage – Personen, die die Eigenschaft eines Beamten oder eines Bediensteten der Europäischen Union beanspruchen – Unzulässigkeit – Nichteinhaltung des vorgerichtlichen Verfahrens)
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Kläger: Stefano Pedeferri (Mornago, Italien) u. a. (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin G. Vistoli)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und D. Martin sowie Rechtsanwalt A. Dal Ferro)
Gegenstand der Rechtssache
Antrag, den Klägern den Status von Bediensteten zuzuerkennen
Tenor des Beschlusses
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
Die Kläger tragen ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.
____________1 ABl. C 55 vom 19.2.2011, S. 36.