Language of document :

Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 5. Juli 2007 - Ider, Desorbay und Noschese / Kommission

(Rechtssache F-25/06)1

(Öffentlicher Dienst - Vertragsbedienstete - Einstufung und Bezüge - Amt für Gebäude, Anlagen und Logistik in Brüssel [OIB] - Bedienstete, die mit ausführenden Tätigkeiten betraut sind - Ehemalige Arbeitnehmer belgischen Rechts - Änderung der anwendbaren Bestimmungen - Gleichbehandlung)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Béatrice Ider (Halle, Belgien), Marie-Claire Desorbay (Meise, Belgien) und Lino Noschese (Braine-le-Château, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt L. Vogel)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: D. Martin und L. Lozano Palacios)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung der Kommission über die Zurückweisung der von den Klägern erhobenen Beschwerden gegen die Entscheidungen über ihre Einstufung und die Festsetzung ihrer Bezüge als Vertragsbedienstete

Tenor des Urteils

Die Entscheidung, mit der die Kommission der Europäischen Gemeinschaften die Bezüge von Frau Ider aufgrund eines im April 2005 unterzeichneten Vertrags für Vertragsbedienstete festgesetzt hat, wird aufgehoben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt ihre eigenen Kosten sowie die Hälfte der Kosten von Frau Ider.

Frau Ider trägt die Hälfte ihrer eigenen Kosten.

Frau Desorbay und Herr Noschese tragen ihre eigenen Kosten.

____________

1 - ABl. C 108 vom 6.5.2006, S. 34.