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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 28. Juni 2006 - Grünheid / Kommission

(Rechtssache F-101/05)1

(Beamte - Beschwerdefrist - Gehaltsabrechnung - Zulässigkeit - Ernennung - Einstufung in die höhere Besoldungsgruppe der Laufbahn - Artikel 25, 26 und 31 Absatz 2 des Statuts)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Sabine Grünheid (Overijse, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt E. Boigelot)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: Ch. Berardis-Kayser und K. Herrmann im Beistand von Rechtsanwalt B. Wägenbaur)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung vom 6. Oktober 2004, mit der die Kommission der Europäischen Gemeinschaften die Klägerin auf ihrem Dienstposten zur Beamtin auf Lebenszeit ernannt hat, soweit diese Entscheidung die Einstufung in die Besoldungsgruppe A*8 vorsieht, sowie der Entscheidung vom 6. Juli 2005 über die Zurückweisung der Beschwerde der Klägerin

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. 2005 C 10 vom 14.1.2006 (die Rechtssache war ursprünglich beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften unter dem Aktenzeichen T-388/05 im Register der Kanzlei eingetragen und ist mit Beschluss vom 15. Dezember 2005 an das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union verwiesen worden).