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Klage, eingereicht am 28. September 2012 – ZZ/EIB

(Rechtssache F-107/12)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt L. Levi)

Beklagte: Europäische Investitionsbank

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der stillschweigenden Entscheidung der EIB, die revalorisierten ruhegehaltsfähigen Dienstjahre des Klägers nicht zu berechnen

Anträge

Die Kläger beantragt,

die stillschweigende Ablehnung des Antrags seines vom 10. Juli 2011, dass die Europäische Investitionsbank die Berechnung seiner revalorisierten ruhegehaltsfähigen Dienstjahre vornimmt, aufzuheben, und ihm darüber hinaus die Zahlung des diesem Wertzuwachs entsprechenden Betrags zuzusprechen;

die Europäische Investitionsbank zu verurteilen, ihm einen Wertzuwachs seiner ruhegehaltsfähigen Dienstjahre zu bewilligen, der 6 Jahren und 1 Monat zusätzlicher Versicherungsjahre entspricht;

die Europäische Investitionsbank zur Zahlung des nach billigem Ermessen vorläufig mit 5 000 Euro bezifferten Betrags für den von ihm erlittenen immateriellen Schaden zu verurteilen;

der Europäischen Investitionsbank die Kosten aufzuerlegen.