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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 21. Januar 2014 – Jelenkowska-Luca/Kommission

(Rechtssache F-114/12)1

(Öffentlicher Dienst – Beamte – Dienstbezüge – Auslandszulage – In Art. 4 Abs. 1 Buchst. b des Anhangs VII des Statuts aufgeführte Voraussetzungen – Staatsangehörigkeit des Staates, in dessen Hoheitsgebiet die dienstliche Verwendung liegt – Ständiger Wohnsitz)

Verfahrenssprache: Polnisch

Parteien

Klägerin: Evelina Jelenkowska-Luca (Rom, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt P. K. Rosiak)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: K. Herrmann und V. Joris)

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Aufhebung der Entscheidung, der Klägerin keine Auslandszulage zu gewähren

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Frau Jelenkowska-Luca trägt ihre eigenen Kosten und wird verurteilt, die der Europäischen Kommission entstandenen Kosten zu tragen.

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1     ABl. C 26 vom 26.1.13, S. 71.