Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 21. Januar 2014 – Jelenkowska-Luca/Kommission
(Rechtssache F-114/12)1
(Öffentlicher Dienst – Beamte – Dienstbezüge – Auslandszulage – In Art. 4 Abs. 1 Buchst. b des Anhangs VII des Statuts aufgeführte Voraussetzungen – Staatsangehörigkeit des Staates, in dessen Hoheitsgebiet die dienstliche Verwendung liegt – Ständiger Wohnsitz)
Verfahrenssprache: Polnisch
Parteien
Klägerin: Evelina Jelenkowska-Luca (Rom, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt P. K. Rosiak)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: K. Herrmann und V. Joris)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung, der Klägerin keine Auslandszulage zu gewähren
Tenor des Urteils
Die Klage wird abgewiesen.
Frau Jelenkowska-Luca trägt ihre eigenen Kosten und wird verurteilt, die der Europäischen Kommission entstandenen Kosten zu tragen.
________________________1 ABl. C 26 vom 26.1.13, S. 71.