Language of document :

Vorabentscheidungsersuchen des High Court (Irland), eingereicht am 26. Juni 2019 – Minister for Justice and Equality/JR

(Rechtssache C-488/19)

Verfahrenssprache: Englisch

Vorlegendes Gericht

High Court (Irland)

Parteien des Ausgangsverfahrens

Antragsteller: Minister for Justice and Equality

Betroffener: JR

Vorlagefragen

Ist der Rahmenbeschluss1 in einer Situation anwendbar, in der die gesuchte Person in einem Drittstaat verurteilt und bestraft wurde, das Urteil des Drittstaats aber aufgrund eines bilateralen Abkommens zwischen diesem Drittstaat und dem Ausstellungsstaat vom Ausstellungsstaat anerkannt und nach den Gesetzen des Ausstellungsstaats vollstreckt wurde?

Für den Fall, dass die Frage bejaht wird: Wie stellt dann die vollstreckende Justizbehörde eine Straftat als in dem Drittstaat begangen fest, wenn der Vollstreckungsstaat in seinem nationalen Recht die in Art. 4 Abs. 1 und Art. 4 Abs. 7 Buchst. b des Rahmenbeschlusses angegebenen optionalen Gründe für die Nichtvollstreckbarkeit des Europäischen Haftbefehls umgesetzt hat, die Begleitumstände dieser Straftat aber die Begehung von Vorbereitungshandlungen im Ausstellungstaat belegen?

____________

1     Rahmenbeschluss 2002/584/JI des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten (ABl. 2002, L 190, S. 1).