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Klage, eingereicht am 30. November 2007 - Strack / Kommission

(Rechtssache F-132/07)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Kläger: Guido Strack (Köln, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: H. Tettenborn, Rechtsanwalt)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Gegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung der Kommission vom 23. Juli 2007 sowie der jene ergänzenden stillschweigenden Entscheidungen vom 9. August 2007 und 11. September 2007 und der Entscheidung vom 9. November 2007 insoweit, als diese die Anträge des Klägers vom 9. April 2007, 11. Mai 2007 und 11. Oktober 2007 auf Genehmigung zur Veröffentlichung von Dokumenten (unter allen rechtlichen Gesichtspunkten, insbesondere Artikel 17, 17a, 19 und 24 des Beamtenstatuts sowie etwaigen urheberrechtlichen und datenschutzrechtlichen Bestimmungen) und zur Erstattung von Strafanzeigen gegen (Ex-) Kommissare und Kommissionsbeamte ablehnen, und Schadenersatz in Höhe von mindestens 10.000 Euro.

Anträge

die Entscheidung der Kommission vom 23. Juli 2007 sowie die jene ergänzenden stillschweigenden Entscheidungen vom 9. August 2007 und 11. September 2007 und die Entscheidung vom 9. November 2007 insoweit aufzuheben, als diese die Anträge des Klägers vom 9. April 2007, 11. Mai 2007 und 11. Oktober 2007 auf Genehmigung zur Veröffentlichung von Dokumenten (unter allen rechtlichen Gesichtspunkten, insbesondere Artikel 17, 17a, 19 und 24 des Beamtenstatuts sowie etwaigen urheberrechtlichen und datenschutzrechtlichen Bestimmungen) und zur Erstattung von Strafanzeigen gegen (Ex-)Kommissare und Kommissionsbeamte ablehnen;

die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger Schadenersatz in Höhe von mindestens 10.000 Euro, für den durch die aufzuhebenden Entscheidungen entstandenen immateriellen Gesundheits- und moralischen Schaden des Klägers, zu zahlen;

der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen.

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