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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 9. März 2010 - N/Parlament

(Rechtssache F-26/09)1

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Schadensersatzklage - Zulässigkeit - Mobbing - Fürsorgepflicht - Immaterieller Schaden)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: N (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt É. Boigelot)

Beklagter: Parlament (Prozessbevollmächtigte: K. Zejdová und R. Ignătescu)

Gegenstand der Rechtssache

Verurteilung des Parlaments zur Zahlung eines Betrags von 12 000 Euro an den Kläger als Ersatz der Schäden, die er aufgrund des gegen ihn gerichteten Mobbings am Arbeitsplatz und aufgrund des Ausbleibens einer verwaltungsinternen Untersuchung durch eine unabhängige Stelle erlitten hat

Tenor des Urteils

Das Europäische Parlament wird verurteilt, an N Schadensersatz in Höhe von 2 000 Euro zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Das Europäische Parlament trägt seine eigenen Kosten und drei Viertel der Kosten von N.

N trägt ein Viertel seiner eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 153 vom 4.7.2009, S. 51.