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Vorabentscheidungsersuchen des Court of Appeal (England und Wales) (Civil Division), eingereicht am 27. Dezember 2019 – MG/HH

(Rechtssache C-946/19)

Verfahrenssprache: Englisch

Vorlegendes Gericht

Court of Appeal (England und Wales) (Civil Division)

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: MG

Beklagter: HH

Vorlagefragen

Verleiht Art. 4 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1215/20121 (Brüssel-Ia-Verordnung) einer Person, die ihren Wohnsitz in einem Mitgliedstaat hat, ein unmittelbar einklagbares Recht?

Wenn ja:

a)    Ist der Mitgliedstaat verpflichtet, wenn ein solches Recht verletzt wird, indem in einem Drittstaat ein Gerichtsverfahren gegen diese Person eingeleitet wird, einen Rechtsbehelf, auch in Form einer „Anti-suit injunction“, vorzusehen?

b)    Gilt eine solche Verpflichtung auch in dem Fall, in dem vor den Gerichten eines Drittstaats ein Anspruch zur Verfügung steht, der nach dem vor den Gerichten des Mitgliedstaats anwendbaren Recht nicht zur Verfügung steht?

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1     Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl. 2012, L 351, S. 1).