Vorabentscheidungsersuchen des Saarländischen Oberlandesgerichts (Deutschland) eingereicht am 23. August 2018 - BGL BNP Paribas SA gegen TeamBank AG Nürnberg
(Rechtssache C-548/18)
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Saarländisches Oberlandesgericht
Parteien des Ausgangsverfahrens
Berufungsklägerin: BGL BNP Paribas SA
Berufungsbeklagte: TeamBank AG Nürnberg
Vorlagefragen
Ist Art. 14 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I-VO)1 auf die Drittwirkungen bei Mehrfachabtretung anwendbar?
Sofern die erste Frage zu bejahen ist: Welchem Recht unterliegen in diesem Fall die Drittwirkungen?
Sofern die erste Frage zu verneinen ist: Findet die Bestimmung entsprechende Anwendung?
Sofern die dritte Frage zu bejahen ist: Welchem Recht unterliegen in diesem Fall die Drittwirkungen?
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1 ABl 2008, L 177, S 6.