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Klage, eingereicht am 16. Januar 2009 - Ridolfi / Kommission

(Rechtssache F-3/09)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Roberto Ridolfi (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt N. Lhoëst)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung der Anstellungsbehörde, dem Kläger eine Fortbildung und die Beibehaltung der erhöhten Erziehungszulage für seine beiden älteren Kinder zu versagen

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 5. März 2008, mit der ihm eine Fortbildung und die Beibehaltung der erhöhten Erziehungszulage für seine beiden älteren Kinder versagt worden sind, aufzuheben;

jede in Durchführung der erwähnten Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 5. März 2008 ergangene Entscheidung der Kommission, insbesondere das dienstliche Schreiben des Leiters des Referats "Rechte und Pflichten der Beamten und Vertragsbediensteten" der Direktion Auswärtiger Dienst der GD RELEX vom 12. Dezember 2008 über die Rückforderung des Betrags von 1 295,38 Euro, aufzuheben;

soweit erforderlich, die ausdrückliche Entscheidung der Kommission vom 6. Oktober 2008 über die Zurückweisung der vom Kläger gemäß Art. 90 Abs. 2 des Statuts am 5. Juni 2008 eingelegten Beschwerde aufzuheben;

der Kommission der Europäischen Gemeinschaften die Kosten aufzuerlegen.

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