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Klage, eingereicht am 30. März 2006 - Grünheid / Kommission

(Rechtssache F-35/06)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Sabine Grünheid (Overijse, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt E. Boigelot)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Anträge der Klägerin

Aufhebung der Entscheidung vom 20. Juli 2004, die der Klägerin nicht mitgeteilt wurde, von deren Existenz sie aber zufällig am 23. Juni 2005 anlässlich der Zurückweisung einer anderen von ihr eingelegten und mit der Nummer R/162/05 versehenen Beschwerde erfahren hat und die ihr am 29. Juni 2005 auf ihren Antrag hin zur Kenntnis gelangt ist, soweit sie darin endgültig in die Besoldungsgruppe A 7, Dienstaltersstufe 3, eingestuft wird, sowie Aufhebung jedes darauffolgenden und/oder damit zusammenhängenden Rechtsakts;

Aufhebung der am 10. Januar 2006 mitgeteilten Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 16. Dezember 2005, mit der die am 22. September 2005 unter der Nummer R/732/05 eingetragene Beschwerde der Klägerin zurückgewiesen worden ist;

Verurteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften in die Kosten.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Begründung ihrer Klage beruft sich die Klägerin auf die gleichen Gründe, die sie bereits in der ebenfalls von ihr anhängig gemachten Rechtssache F-101/051 geltend gemacht hat.

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1 - ABl. C 10 vom 14.1.2004, S. 26 (die Rechtssache ist beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften anhängig gemacht und unter dem Aktenzeichen T-388/05 eingetragen worden).