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Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgerichts Hamburg (Deutschland) eingereicht am 16. Juli 2019 - YX gegen Eurowings GmbH

(Rechtssache C-542/19)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Amtsgericht Hamburg

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: YX

Beklagte: Eurowings GmbH

Vorlagefrage

Wird für die Berechnung des Ausgleichsanspruchs nach Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/20041 auch dann die Gesamtflugstrecke zugrunde gelegt, wenn ein Fluggast wegen einer Verspätung/Annullierung erst des Anschlussfluges eine Verspätung von drei Stunden und mehr am Endziel zur Folge hat, der Zubringerflug aber pünktlich war, beide Flüge von unterschiedlichen Luftfahrtunternehmen ausgeführt wurden und die Flüge zusammen gebucht wurden?

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1 ABl. 2004, L 46, S. 1.