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Beschluss des Präsidenten des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 17. Dezember 2008 - Wenig/Kommission

(Rechtssache F-80/08 R)

(Öffentlicher Dienst - Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung, den Betroffenen vorläufig seines Dienstes zu entheben - Keine Dringlichkeit)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Antragsteller: Fritz Harald Wenig (Woluwe-Saint-Pierre, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte G.-A. Dal, D. Voillemot und D. Bosquet)

Antragsgegnerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und D. Martin)

Gegenstand der Rechtssache

Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung der Kommission vom 18. September 2008, mit der sie den Antragsteller auf unbestimmte Zeit vorläufig seines Dienstes enthoben und verfügt hat, dass von seinen Dienstbezügen für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten monatlich 1 000 Euro einbehalten werden

Tenor des Beschlusses

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

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