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Klage, eingereicht am 28. November 2011 – ZZ/Kommission

(Rechtssache F-125/11)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues und A. Blot)

Beklagte: Europäische Kommission

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung, die Klägerin nicht zu den Prüfungen im Rahmen des Auswahlverfahrens EPSO/AST/111/10 zuzulassen

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung, mit der ihr das Recht auf Teilnahme an den Prüfungen des Auswahlverfahrens EPSO/AST/111/10 – Sekretäre der Besoldungsgruppe AST 1 versagt worden ist, aufzuheben;

sie in das mit diesem Auswahlverfahren eingeleitete Einstellungsverfahren gegebenenfalls durch Veranstaltung neuer Prüfungen wieder einzugliedern;

jedenfalls dem EPSO aufzugeben, die in seinem Besitz befindlichen Informationen über die von sämtlichen Bewerbern in den Tests d) und e) erzielten Ergebnisse bekannt zu geben;

hilfsweise für den Fall, dass dem Hauptantrag nicht stattgegeben werden sollte, was nicht zu erwarten ist, ihr einen vorläufig nach billigem Ermessen auf 50 000 Euro festgesetzten Betrag zuzusprechen;

ihr jedenfalls einen vorläufig nach billigem Ermessen auf 50 000 Euro festgesetzten Betrag als Ersatz des immateriellen Schadens zuzusprechen.