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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 21. Oktober 2009 - Ramaekers-Jørgensen/Kommission

(Rechtssache F-74/08)1

(Beamte - Gemeinschaftssteuer - Berechnung - Kumulierung von Dienstbezügen und Hinterbliebenenrente - Modalitäten der Erhebung der Steuer -Zeitpunkt des Abzugs)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Dominique Ramaekers-Jørgensen (Genval, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt L. Vogel)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und D. Martin)

Streithelfer zur Unterstützung der Beklagten: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: K. Zieleśkiewicz und M. Bauer)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung der Anstellungsbehörde, die von der Klägerin zu entrichtende Gemeinschaftssteuer auf der Grundlage der kumulierten Beträge ihrer Dienstbezüge und der Hinterbliebenenrente zu berechnen, und der ablehnenden Entscheidung über den Antrag der Klägerin, die auf ihre Hinterbliebenenrente anfallende Gemeinschaftssteuer nicht im Voraus, vor Auszahlung dieser Rente, auf ihre Dienstbezüge zu erheben, sowie Feststellung der Rechtswidrigkeit der Art. 3 und 4 der Verordnung Nr. 260/68.

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Frau Ramaekers-Jørgensen trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

Der Rat der Europäischen Union trägt seine eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 272 vom 25.10.2008, S. 52.