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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 9. September 2015 – De Loecker/EAD

(Rechtssache F-28/14)1

(Öffentlicher Dienst – Mitarbeiter des EAD – Zeitbediensteter – Leiter einer Delegation in einem Drittstaat – Vertrauensbruch – Versetzung an den Sitz des EAD – Vorzeitige Auflösung des Anstellungsvertrags – Frist – Begründung der Entscheidung – Art. 26 des Statuts – Verteidigungsrechte – Recht auf Anhörung)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Stéphane De Loecker (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte J.-N. Louis und D. de Abreu Caldas, dann Rechtsanwälte J.-N. Louis und N. de Montigny)

Beklagter: Europäischer Auswärtiger Dienst (Prozessbevollmächtigte: S. Marquardt und M. Silva)

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Aufhebung der Entscheidungen der Hohen Vertreterin der Europäischen Union, den Zeitbedienstetenvertrag des Klägers aufzulösen, diesen nicht zu Mobbinghandlungen anzuhören, seinen Antrag auf Bestellung eines externen Ermittlers abzulehnen und seine Beschwerde als Antrag eintragen zu lassen

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Herr De Loecker trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die gesamten Kosten des Europäischen Auswärtigen Dienstes zu tragen.

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1     ABl. C 184 vom 16.6.2014, S. 44.