BESCHLUSS DES PRÄSIDENTEN
DES GERICHTS FÜR DEN ÖFFENTLICHEN DIENST
6. November 2007
Rechtssache F-67/07 AJ
Carlos Arauzo Burillo
gegen
Kommission der Europäischen Gemeinschaften
„Prozesskostenhilfe“
Gegenstand: Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Art. 94 der Verfahrensordnung des Gerichts erster Instanz, der im Zeitpunkt der Antragstellung gemäß Art. 3 Abs. 4 des Beschlusses 2004/752/EG, Euratom des Rates vom 2. November 2004 zur Errichtung des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (ABl. L 333, S. 7) für dieses Gericht entsprechend gegolten hat
Entscheidung: Der Antrag auf Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen.
Leitsätze
Verfahren – Antrag auf Prozesskostenhilfe – Anspruchsvoraussetzungen
(Verfahrensordnung des Gerichts erster Instanz, Art. 94 § 3; Beschluss 2004/752 des Rates, Art. 3Abs. 4)