Language of document :

Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 19. Juni 2013

BY/EASA

(Rechtssache F-81/11)1

(Personal der EASA – Bediensteter auf Zeit – Zulässigkeit – Klagefristen – Ungünstige Beurteilung – Umsetzung – Mobbing – Ermessensmissbrauch)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: BY (Lasne, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt B.-H. Vincent)

Beklagte: Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) (Prozessbevollmächtigte: F. Manuhutu im Beistand von Rechtsanwalt D. Waelbroeck und Rechtsanwältin A. Duron)

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Aufhebung der Entscheidung über die Umsetzung des Klägers im dienstlichen Interesse auf einen Dienstposten ohne Managementfunktion im Anschluss an eine ungünstige Beurteilung sowie Klage auf Ersatz des Schadens, den der Kläger erlitten zu haben geltend macht

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

BY trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die Kosten zu tragen, die der Europäischen Agentur für Flugsicherheit entstanden sind.

____________

1     ABl. C 340 vom 19.11.2011, S. 41.