Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 19. Juni 2013
BY/EASA
(Rechtssache F-81/11)1
(Personal der EASA – Bediensteter auf Zeit – Zulässigkeit – Klagefristen – Ungünstige Beurteilung – Umsetzung – Mobbing – Ermessensmissbrauch)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: BY (Lasne, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt B.-H. Vincent)
Beklagte: Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) (Prozessbevollmächtigte: F. Manuhutu im Beistand von Rechtsanwalt D. Waelbroeck und Rechtsanwältin A. Duron)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung über die Umsetzung des Klägers im dienstlichen Interesse auf einen Dienstposten ohne Managementfunktion im Anschluss an eine ungünstige Beurteilung sowie Klage auf Ersatz des Schadens, den der Kläger erlitten zu haben geltend macht
Tenor des Urteils
Die Klage wird abgewiesen.
BY trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die Kosten zu tragen, die der Europäischen Agentur für Flugsicherheit entstanden sind.
____________1 ABl. C 340 vom 19.11.2011, S. 41.