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Vorabentscheidungsersuchen des Sofiyski rayonen sad (Bulgarien), eingereicht am 10. Oktober 2019 – PH, OI/ „Еurobank Bulgaria“ АD

(Rechtssache C-745/19)

Verfahrenssprache: Bulgarisch

Vorlegendes Gericht

Sofiyski rayonen sad

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: PH, OI

Beklagte: „Еurobank Bulgaria“ АD

Vorlagefragen

Darf das nationale Gericht, wenn sich herausstellt, dass eine Klausel über die einseitige Änderung des Zinssatzes in einem zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher geschlossenen Darlehensvertrag missbräuchlich ist, davon ausgehen, dass der vertraglich geschuldete Zins in der (trotz gegenteiliger Vereinbarung im ursprünglichen Vertrag) zum Zeitpunkt der Auszahlung des Darlehens bestimmten Höhe festgelegt wurde?

Bei Verneinung der ersten Frage: Darf das nationale Gericht bei Vorliegen einer missbräuchlichen Klausel, die den vertraglichen variablen Zinssatz nicht nach einer rechtmäßigen Methode festsetzt, überhaupt Zinsen zusprechen?

Wie wirkt sich der Umstand, dass der Verbraucher während der laufenden Rückzahlung des Darlehens der Anwendung einer Methode zur Festsetzung des Zinssatzes zugestimmt hat, die keine missbräuchlichen Klauseln enthält, auf die Antwort der beiden ersten Fragen aus?

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