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Klage, eingereicht am 2. Januar 2008 - Nijs / Rechnungshof

(Rechtssache F-1/08)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Bart Nijs (Bereldange, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Rollinger)

Beklagter: Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung des Beschwerdeausschusses, den Kläger nicht im Rahmen des Beförderungsverfahrens 2005 nach Besoldungsgruppe A*11 zu befördern, und Schadensersatz

Anträge

Der Kläger beantragt,

den Beurteilungsbericht 2005/06 für den Kläger einschließlich der Entscheidung Nr. 01/2007 des Beschwerdeausschusses, diesen Bericht aufrechtzuerhalten, die der Kläger am 2. März 2007 erhalten hat, aufzuheben;

die damit verbundenen und nachfolgenden Entscheidungen, insbesondere die Entscheidung, den Kläger nicht im Jahr 2007 nach Besoldungsgruppe AD 11 zu befördern, aufzuheben;

die Entscheidung des Rechnungshofs in beschränkter Besetzung vom 8. März 2007, die Amtszeit von Herrn Michel Hervé am 1. Juli 2007 um sechs Jahre zu verlängern, aufzuheben;

den Rechnungshof zum Ersatz des entstandenen immateriellen Schadens in Höhe von 10 000 Euro und zum Ersatz des materiellen Schadens, der im Unterschied zwischen den Dienstbezügen besteht, die der Kläger seit dem Inkrafttreten der letzten Beförderungsentscheidungen, die am 3. April 2007 bekannt gemacht worden sind, bezogen hat, und denjenigen, auf die der Kläger im Fall einer Beförderung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Entscheidungen Anspruch gehabt hätte, zu verurteilen;

dem Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften die Kosten aufzuerlegen.

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