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Klage, eingereicht am 27. März 2009 - Hanschmann/Europol

(Rechtssache F-27/09)

Verfahrenssprache: Niederländisch

Parteien

Kläger: Ingo Hanschmann (Den Haag, Niederlande) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin P. de Casparis)

Beklagter: Europäisches Polizeiamt (Europol)

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung vom 12. Juni 2008, mit der dem Kläger mitgeteilt wurde, dass ihm kein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis angeboten werden könne, sowie der Entscheidung vom 7. Januar 2009, mit der die Beschwerde gegen die erstgenannte Entscheidung zurückgewiesen wurde

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung vom 12. Juni 2008 mit der ihm der Beklagte mitgeteilt hat, dass er ihm kein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis anbieten könne, sowie die Beschwerdeentscheidung vom 7. Januar 2009, mit der die vom Kläger gegen die Entscheidung vom 12. Juni 2008 erhobenen Rügen für unbegründet erklärt worden sind, aufzuheben;

Europol die Kosten aufzuerlegen.

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