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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 14. Mai 2014 – Alexandrou/Kommission

(Rechtssache F-140/12)1

(Öffentlicher Dienst – Allgemeines Auswahlverfahren EPSO/AD/231/12 – Zugang zu Dokumenten – Ablehnung des Zweitantrags auf Zugang zu den in den Zugangstests gestellten Multiple-Choice-Fragen)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Christodoulos Alexandrou (Luxemburg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt R. Duta)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: B. Eggers und G. Gattinara)

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Aufhebung der Ablehnung des Zweitantrags des Klägers bei der Kommission, ihr Zugang zu einigen Fragen zu gewähren, die ihm im Rahmen des Vorauswahlverfahrens des Allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AD/230-231/12 gestellt wurden

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Herr Alexandrou trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die Kosten der Europäischen Kommission zu tragen.

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1 ABl. C 26 vom 26.1.2013, S. 76.