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Klage, eingereicht am 28. September 2007 - Bernard / Europol

(Rechtssache F-99/07)

Verfahrenssprache: Niederländisch

Parteien

Klägerin: Marjorie Bernard (Woerden, Niederlande) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt P. de Casparis)

Beklagter: Europäisches Polizeiamt (Europol)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die am 28. Juni 2007 zugestellte Beschwerdeentscheidung vom 26. Juni 2007 sowie die Beurteilungen vom 5. Februar 2007 und 25. Juli 2007 aufzuheben;

Europol zu verurteilen,

der Klägerin eine periodische Erhöhung ihres Arbeitsentgelts ab 1. September 2006 zuzüglich Zinsen zu gewähren;

Schadensersatz in Höhe von 7 500 Euro netto zu zahlen;

Europol die Kosten des Verfahrens einschließlich der Rechtsanwaltskosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Das vorliegende Verfahren betrifft die Bewertung der Arbeit der Klägerin im Zeitraum 1. September 2005 bis 31. August 2006. Die Arbeit der Klägerin wurde mit einer "2" bewertet, was der Einstufung "entspricht nicht vollständig den Anforderungen" entspricht.

Die Klägerin legte gegen die Beurteilung sowie gegen das Ausbleiben einer Entscheidung über die Gewährung einer periodischen Erhöhung des Arbeitsentgelts Beschwerde ein und berief sich in diesem Rahmen auf die bei Europol geltenden Beurteilungsleitlinien. Nach Ansicht der Klägerin handelt es sich um eine offensichtlich falsche Beurteilung.

Die Klägerin macht insbesondere geltend, dass ihre Rügen mit Entscheidung vom 26. Juni 2007 als unbegründet zurückgewiesen worden seien, und beruft sich auf einen Verstoß gegen die Begründungspflicht, da diese Zurückweisung nicht begründet gewesen sei. Der Direktor von Europol habe jedoch darauf hingewiesen, dass die Beurteilung zurückgenommen werde und eine neue Beurteilung erfolgen werde. Die neue Beurteilung sei am 25. Juli 2007 erstellt worden.

Die Klage betreffe daher die Beschwerdeentscheidung sowie die Beurteilung vom 25. Juli 2007.

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