Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 17. März 2011 – AP/Gerichtshof
(Rechtssache F-107/10)
(Öffentlicher Dienst – Verspätung – Offensichtliche Unzulässigkeit)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: AP (Luxemburg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte B. Cortese und C. Cortese)
Beklagter: Gerichtshof
Gegenstand der Rechtssache
Antrag auf Aufhebung der Entscheidung der Anstellungsbehörde des Gerichtshofs, die den Kläger, obwohl sie ihm die Haushaltszulage ab 1. Juli 2009 bewilligt hat, ihm erst ab 1. November 2009 den Anspruch auf diese Zulage gewähre, sowie hilfsweise Antrag auf Schadensersatz
Tenor des Beschlusses
Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.
AP trägt seine eigenen Kosten.