Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Einzelrichter) vom 25. Juni 2015 – Mikulik/Rat
(Rechtssache F-67/14)1
(Öffentlicher Dienst – Beamte – Probezeit – Verlängerung der Probezeit – Entlassung am Ende der Probezeit – Unter irregulären Bedingungen absolvierte Probezeit)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Filip Mikulik (Prag, Tschechische Republik) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M. Velardo)
Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: M. Bauer und M. Veiga)
Gegenstand der Rechtssache
Aufhebung der Entscheidung, den Kläger mit Ablauf der Probezeit zu entlassen, und Ersatz des immateriellen Schadens, der dem Kläger entstanden sein soll
Tenor des Urteils
Die Klage wird abgewiesen.
Herr Mikulik trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die Kosten des Rats der Europäischen Union zu tragen.
____________1 ABl. C 380 vom 27.10.2014, S. 26.