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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Einzelrichter) vom 25. Juni 2015 – Mikulik/Rat

(Rechtssache F-67/14)1

(Öffentlicher Dienst – Beamte – Probezeit – Verlängerung der Probezeit – Entlassung am Ende der Probezeit – Unter irregulären Bedingungen absolvierte Probezeit)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Filip Mikulik (Prag, Tschechische Republik) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M. Velardo)

Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: M. Bauer und M. Veiga)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung, den Kläger mit Ablauf der Probezeit zu entlassen, und Ersatz des immateriellen Schadens, der dem Kläger entstanden sein soll

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Herr Mikulik trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die Kosten des Rats der Europäischen Union zu tragen.

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1     ABl. C 380 vom 27.10.2014, S. 26.