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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 11. Dezember 2008 - Schell / Kommission

(Rechtssache F-83/06)1

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Beförderung - Prioritätspunkte - Allgemeine Durchführungsbestimmungen zu Art. 45 des Statuts)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Arno Schell (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Frabetti)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: G. Berscheid und M. Velardo)

Gegenstand der Rechtssache

Öffentlicher Dienst - Aufhebung der Verzeichnisse der im Rahmen der Beförderungsverfahren 2004 und 2005 beförderten Beamten, soweit der Name des Klägers nicht darin aufgeführt ist, hilfsweise Aufhebung der Zuteilung der Beförderungspunkte für diese Beförderungsverfahren, soweit sie den Kläger betrifft

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 237 vom 30.9.2006, S. 18.