Klage, eingereicht am 9. Juni 2008 - Palazzo/Kommission
(Rechtssache F-57/08)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Armida Palazzo (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis, E. Marchal)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Feststellung der Rechtswidrigkeit von Art. 4 des Anhangs VIII des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften und Aufhebung der Entscheidung der Anstellungsbehörde über die Berechnung der Dienstjahre, die für die von der Klägerin als örtliche Bedienstete erworbenen Ruhegehaltsansprüche anzurechnen sind
Anträge
Die Klägerin beantragt,
festzustellen, dass Art. 4 des Anhangs VIII des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften rechtswidrig ist;
die Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 24. Oktober 2007 über die Berechnung der Dienstjahre, die für die von ihr als örtliche Bedienstete erworbenen Ruhegehaltsansprüche anzurechnen sind, aufzuheben;
der Kommission der Europäischen Gemeinschaften die Kosten aufzuerlegen.
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