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Klage, eingereicht am 20. Oktober 2008 - Vandeuren / Europäische Stiftung für Berufsbildung

(Rechtssache F-88/08)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Monique Vandeuren (Pino Torinese, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt N. Lhoëst)

Beklagte: Europäische Stiftung für Berufsbildung

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung der Beklagten, die Klägerin zu entlassen, sowie Verurteilung der Europäischen Stiftung zum Ersatz des materiellen und des immateriellen Schadens, den die Klägerin erlitten habe

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Europäischen Stiftung für Berufsbildung vom 23. Oktober 2007 über die Entlassung der Klägerin aufzuheben;

soweit erforderlich, die ausdrückliche Entscheidung der Europäischen Stiftung für Berufsbildung vom 10. Juli 2008, mit der die gemäß Art. 46 der BSB und Art. 90 Abs. 2 des Statuts eingereichte Beschwerde der Klägerin zurückgewiesen wurde, aufzuheben;

die Europäische Stiftung für Berufsbildung zur Zahlung von 125 000 Euro als Ersatz des materiellen Schadens zu verurteilen;

die Europäische Stiftung für Berufsbildung zur Zahlung von 50 000 Euro als Ersatz des immateriellen Schadens zu verurteilen;

der Europäischen Stiftung für Berufsbildung die Kosten aufzuerlegen.

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