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Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale di Milano (Italien), eingereicht am 23. April 2019 – Condominio di Milano/Eurothermo SpA

(Rechtssache C-329/19)

Verfahrenssprache: Italienisch

Vorlegendes Gericht

Tribunale di Milano

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: Condominio di Milano

Beklagte: Eurothermo SpA

Vorlagefrage

Steht der in der Richtlinie 93/13/EWG1 vorgesehene Begriff des Verbrauchers der Einstufung eines Subjekts (wie der Eigentümergemeinschaft im italienischen Recht), das nicht unter den Begriff „natürliche Person“ bzw. „juristische Person“ fällt, als Verbraucher entgegen, wenn dieses Subjekt einen Vertrag zu nicht der beruflichen Tätigkeit zuzurechnenden Zwecken schließt, sich gegenüber dem Gewerbetreibenden in einer schwächeren Verhandlungsposition befindet und ihm gegenüber einen geringeren Informationsstand besitzt?

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1     Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (ABl. 1993, L 95, S. 29).