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Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 17. Dezember 2009 - Vereniging Milieudefensie und Stichting Stop Luchtverontreiniging Utrecht/Kommission

(Rechtssache T-396/09 R)

(Vorläufiger Rechtsschutz - Pflicht der Mitgliedstaaten zum Schutz der Luft und zur Verbesserung der Luftqualität - Ausnahme, die einem Mitgliedstaat bewilligt worden ist - Verweigerung der Überprüfung durch die Kommission - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs und einstweilige Anordnungen - Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Niederländisch

Parteien

Antragstellerinnen: Vereniging Milieudefensie (Amsterdam, Niederlande) und Stichting Stop Luchtverontreiniging Utrecht (Utrecht, Niederlande) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. van den Biesen)

Antragsgegnerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: P. Oliver, W. Roels et A. Alcover San Pedro)

Gegenstand

Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung C(2009) 6121 vom 28. Juli 2009, mit der der Antrag der Antragstellerinnen auf Überprüfung der Entscheidung C(2009) 2560 def. vom 7. April 2009, dem Königreich der Niederlande eine zeitlich begrenzte Ausnahme von seinen Pflichten auf dem Gebiet der Bekämpfung der Luftverschmutzung zu bewilligen, für unzulässig erklärt wurde, und auf einstweilige Anordnungen, die das Königreich der Niederlande dazu veranlassen sollen, diese Pflichten schnellstmöglich einzuhalten

Tenor

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

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