Rechtsmittel, eingelegt am 10. September 2018 von HF gegen das Urteil des Gerichts (Erste erweiterte Kammer) vom 29. Juni 2018 in der Rechtssache T-218/17, HF/Parlament
(Rechtssache C-570/18 P)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Rechtsmittelführerin: HF (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin A. Tymen)
Andere Partei des Verfahrens: Europäisches Parlament
Anträge
Die Rechtsmittelführerin beantragt,
das Urteil des Gerichts vom 29. Juni 2018 in der Rechtssache T-218/17 aufzuheben
und infolgessen
ihren im ersten Rechtszug gestellten Anträgen stattzugeben und somit
die Entscheidung des Europäischen Parlaments vom 30. Juni 2016 aufzuheben, mit der ihr Beistandsantrag zurückgewiesen wurde,
den Rechtsmittelgegner zum Ersatz ihres immateriellen Schadens zu verurteilen, der nach billigem Ermessen auf 90 000 Euro festgesetzt wird, und
den Rechtsmittelgegner zur Tragung der gesamten Kosten beider Rechtszüge zu verurteilen.
Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente
Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör – Verstoß gegen Art. 41 Abs. 1 Buchst. a der Charta
Verstoß gegen Art. 41 Abs. 1 der Charta – Verfälschung des Vorbringens der Rechtsmittelführerin – Verstoß des Gerichts im ersten Rechtszug gegen seine Begründungspflicht
Verstoß gegen Art. 31 Abs. 1 der Charta – Verstoß gegen Art. 12a Abs. 1 und 3 sowie Art. 24 des Statuts
Des Weiteren wendet sich die Rechtsmittelführerin gegen die Entscheidung des Gerichts im ersten Rechtszug, ihren Schadensersatzantrag mangels Nichtigerklärung der angefochtenen Entscheidung zurückzuweisen.
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