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Rechtsmittel, eingelegt am 10. September 2018 von HF gegen das Urteil des Gerichts (Erste erweiterte Kammer) vom 29. Juni 2018 in der Rechtssache T-218/17, HF/Parlament

(Rechtssache C-570/18 P)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Rechtsmittelführerin: HF (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin A. Tymen)

Andere Partei des Verfahrens: Europäisches Parlament

Anträge

Die Rechtsmittelführerin beantragt,

das Urteil des Gerichts vom 29. Juni 2018 in der Rechtssache T-218/17 aufzuheben

und infolgessen

ihren im ersten Rechtszug gestellten Anträgen stattzugeben und somit

die Entscheidung des Europäischen Parlaments vom 30. Juni 2016 aufzuheben, mit der ihr Beistandsantrag zurückgewiesen wurde,

den Rechtsmittelgegner zum Ersatz ihres immateriellen Schadens zu verurteilen, der nach billigem Ermessen auf 90 000 Euro festgesetzt wird, und

den Rechtsmittelgegner zur Tragung der gesamten Kosten beider Rechtszüge zu verurteilen.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör – Verstoß gegen Art. 41 Abs. 1 Buchst. a der Charta

Verstoß gegen Art. 41 Abs. 1 der Charta – Verfälschung des Vorbringens der Rechtsmittelführerin – Verstoß des Gerichts im ersten Rechtszug gegen seine Begründungspflicht

Verstoß gegen Art. 31 Abs. 1 der Charta – Verstoß gegen Art. 12a Abs. 1 und 3 sowie Art. 24 des Statuts

Des Weiteren wendet sich die Rechtsmittelführerin gegen die Entscheidung des Gerichts im ersten Rechtszug, ihren Schadensersatzantrag mangels Nichtigerklärung der angefochtenen Entscheidung zurückzuweisen.

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