Klage, eingereicht am 22. Mai 2006 - Pereira Sequeira / Kommission
(Rechtssache F-65/06)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Rosa Maria Pereira Sequeira (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte T. Bontinck und J. Feld)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Anträge der Klägerin
Aufhebung der am 19. September 2005 mitgeteilten Verfügung in Bezug auf einen Laufbahnwechsel mit Wirkung vom 16. August 2005;
Verurteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften in die Kosten.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klägerin, erfolgreiche Teilnehmerin des internen Auswahlverfahrens COM/PC/04, wurde zur Beamtin ernannt und in die Besoldungsgruppe C*1 eingestuft, d. h. in dieselbe Besoldungsgruppe, in die sie bei ihrem letzten Zeitbedienstetenvertrag eingestuft war. Davor war sie zwar günstiger eingestuft, doch war sie vor ihrer Ernennung zur Beamtin in die Besoldungsgruppe C*1 zurückgestuft worden.
Zur Begründung ihrer Klage macht die Klägerin einen Verstoß gegen die Artikel 31 und 62 des Statuts sowie gegen die Artikel 5 und 2 des Anhangs XIII des Statuts geltend.
Außerdem rügt sie einen Verstoß gegen die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Wahrung wohlerworbener Rechte.
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