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Rechtsmittel, eingelegt am 19. Februar 2019 von der BTB Holding Investments SA und der Duferco Participations Holding SA gegen das Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 11. Dezember 2018 in der Rechtssache T-100/17, BTB Holding Investments SA und Duferco Participations Holding SA/Kommission

(Rechtssache C-148/19 P)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Rechtsmittelführerinnen: BTB Holding Investments SA, Duferco Participations Holding SA (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J.-F. Bellis, R. Luff, M. Favart und Q. Declève)

Andere Parteien des Verfahrens: Europäische Kommission, Foreign Strategic Investments Holding (FSIH)

Anträge

Die Rechtsmittelführerinnen beantragen,

das Urteil des Gerichts vom 11. Dezember 2018, BTB Holding Investments und Duferco Participations Holdings/Kommission (T-100/17) aufzuheben;

die Rechtssache an das Gericht zurückzuverweisen;

die Beklagten zur Zahlung der Kosten des vorliegenden Verfahrens sowie der Kosten des Verfahrens vor dem Gericht zu verurteilen.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Mit ihrem Rechtsmittel gegen das Urteil T-100/17 machen die Rechtsmittelführerinnen geltend, dass das Gericht in dem angefochtenen Urteil das Recht auf ein faires Verfahren verletzt habe, indem es von der Annahme ausgegangen sei, dass „ein die Nichtigerklärung des angefochtenen Beschlusses rechtfertigender offensichtlicher Irrtum der Kommission bei der Würdigung [komplexer wirtschaftlicher Gegebenheiten] des Sachverhalts nur festgestellt werden kann, wenn die von der klagenden Partei vorgebrachten Beweise ausreichen, um die Sachverhaltswürdigung in dem fraglichen Beschluss als nicht plausibel erscheinen zu lassen“. Die Rechtsmittelführerinnen sind insbesondere der Ansicht, dass das Gericht gegen die Grundsätze betreffend die Beweislast und den Grundsatz der Waffengleichheit verstoßen habe.

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